Beratungskostenzuschüsse für KMU
und Selbständige (Stand: 30.6.2020)
Inhalt
I. Wissenswertes über Beratungskostenzuschüsse
II. Ausgewählte Zuschüsse für kleine Unternehmen
und Selbständige
III. Grundlegende Bedingungen zur Erlangung einer
Förderung
Die Beauftragung eines Unternehmensberaters kann teuer werden. Aber gerade in schwierigen Situationen, bei sinkenden Gewinnen oder Liquiditätsengpässen sind qualifizierte Berater mit neuen Ideen und neutralem Blick auf das Unternehmen nötig. Damit Sie als Unternehmer in solchen Situationen die Kosten einer guten Beratung stemmen können, ist es möglich, Beratungskostenzuschüsse in Anspruch zu nehmen.
I. Wissenswertes über Beratungskostenzuschüsse Beratungskostenzuschüsse haben das Ziel, einem Unternehmer Zugang zu kostenpflichtigem Expertenwissen zu ermöglichen und ihn dabei finanziell zu entlasten. Typischerweise werden daher Unternehmensberatungen, aber auch Seminare, bezuschusst. Die Fördermittel kommen u. a. von der EU, der KfW-Bank, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder den Bundesländern und müssen in
der Regel nicht zurückgezahlt werden. Je nach Anlass liegen die Zuschüsse zwischen rund 1.500 € und knapp
4.000 €. In einigen Fällen, etwa bei komplexen Technologieberatungen, werden Zuschüsse in Höhe von fast 14.000 €
gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.
Seit 2016 werden die meisten Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Gefördert werden u. a.:
◼ Existenzgründungsberatungen/Gründungscoaching,
◼ Beratung zur Unternehmensnachfolge,
◼ Krisen-/Existenzsicherungsberatungen,
◼ Energieeffizienz-/Umweltschutzberatungen,
◼ Beratungen zu spezifischen Themen, z. B. Erschließung neuer Märkte, Sicherung von Arbeitsplätzen, Innovationen/F&E.
II. Ausgewählte Zuschüsse für kleine Unternehmen und Selbständige
Die nachstehende Übersicht zeigt ausgewählte Beratungskostenzuschüsse für kleine und mittelständische Betriebe.
Häufig können auch Selbständige oder Freiberufler diese Förderungen nutzen.
Wichtig: Die Übersicht mit den Beschreibungen kann alleine aufgrund der Vielzahl existierender Zuschüsse nicht vollständig sein oder umfassend informieren. Sollten Sie sich bzw. Ihr Anliegen nicht wiederfinden oder weiterführende Informationen benötigen, können Sie sich bei Ihrem Berater,
bei Kammern, Verbänden oder den genannten Links und Ansprechpartnern nach weiteren Fördermöglichkeiten erkundigen. Ohnehin können die IHK und HWK i. d. R. fundierte Auskünfte zu den in der Übersicht genannten Programmen geben und unterstützen häufig auch bei der Antragstellung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich Rechts- und Versicherungsberatungen sowie reine Dienstleistungen, etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen oder die Erarbeitung von Verträgen. Auch Unternehmen, die sich in oder kurz vor der Insolvenz befinden, sind i. d. R. von Förderungen ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es je nach Programm auch Ausschlüsse bestimmter Branchen, z. B. Landwirtschaft, Fischerei oder Kohle- und Stahlindustrie sowie Ausschlüsse, wenn Unternehmen bereits im Rahmen des Spitzenausgleichs (Stromsteuer-/Energiesteuergesetz) entlastet werden. Konkrete Regelungen finden sich in den
Richtlinien der jeweiligen Programme.
Exkurs Corona-Krise
Das BMWi fördert seit Anfang April auch Beratungen für von der Coronakrise betroffene KMU sowie Freiberufler bis zu
einem Volumen von 4.000 € ohne Eigenanteil. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Vorgründungsberatungen werden nicht bezuschusst.
Die verbesserten Förderkonditionen gelten vorerst bis Ende 2020. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen dazu unter http://go.nwb.de/8rkle und
http://go.nwb.de/175t5.
III. Grundlegende Bedingungen zur Erlangung einer Förderung
Da das neu zusammengestellte Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ – wie seine Vorgänger – in
der Förderlandschaft eine große Bedeutung einnehmen wird und die BAFA die Koordination übernimmt, wird im Folgenden nur auf dessen Anforderungen eingegangen. Berater müssen sich online von der BAFA autorisieren lassen. Das gilt auch für „Bestandsberater“, die bereits autorisiert waren. Auch sie müssen den Prozess erneut durchlaufen. Ohne Autorisierung ist eine Vergabe von Fördermitteln nicht möglich. Der von Ihnen ausgewählte Berater sollte im
Zweifel vor der Beauftragung danach gefragt werden.
Die Anforderungen an und Nachweismöglichkeiten von Unternehmensberatern sind:
▪ Selbständigkeit: durch Gewerbeanmeldung, Anmeldung Finanzamt, Handelsregister-Auszug.
▪ Mindestens 50 % des Umsatzes aus entgeltlicher Beratung: durch Bestätigung auf Erklärung (Umsatzaufteilung Geschäftsfelder.
▪ Qualifikation: durch Lebenslauf, Fortbildungsnachweise.
▪ Qualitätssicherung: durch QM-Nachweise, z. B. eigenes Qualitätsmanagement (Leitfaden der BAFA
http://go.nwb.de/tlt1m), Zertifizierung nach DIN ISO
9001, Mitgliedschaft im „Bundesverband Die KMU-Berater“ (www.kmu-berater.de).
Hinweis: Beratungskostenzuschüsse sind de-minimispflichtig. Es handelt sich um eine Verordnung der EU, mit der
Wettbewerbsverzerrungen aufgrund eines finanziellen Vorteils von Wettbewerbern vermieden werden sollen. Daher
müssen die Beihilfen angemeldet werden. Es wird geprüft, ob Unternehmen innerhalb von 3 Jahren maximal
200.000 €, im Straßentransportgewerbe höchstens 100.000 € Zuschüsse erhalten haben (mehr z. B.
http://go.nwb.de/s2gxa oder http://go.nwb.de/j08c3). Sie sollten Ihrem Berater im Vorfeld eines Auftrags sagen, ob,
wann und in welcher Höhe Sie bereits Fördermittel erhalten haben. So können Sie vermeiden, Anträge zu stellen, die
keine Aussichten auf Erfolg haben bzw. wissen, auf wie viel (Rest-)Budget Sie noch Anspruch haben.
Der Antrag auf Förderung bei der BAFA muss von Ihnen vor Beginn der Beratung gestellt werden (Link:
http://go.nwb.de/qqylt). In der Regel hilft Ihr Berater Ihnen bei der Antragstellung und unterstützt Sie bei der organisatorischen Abwicklung. Im Merkblatt „Hinweise für KMU zur Beraterauswahl“ (http://go.nwb.de/vh3gz) wird beschrieben, wie Sie einen guten Berater erkennen, finden und auswählen können.
Besonders wichtig für Sie: Erst nach Vorlage der Inaussichtstellung darf ein Beratervertrag abgeschlossen werden.
Die Beratung selbst muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Zur Beantragung der Zuschüsse müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
✓ Schriftlicher Beratungsbericht
✓ Verwendungsnachweis
✓ Rechnung des Beratungsunternehmens
✓ Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Eigenanteils
✓ De-minimis-Erklärung
✓ EU-KMU-Erklärung
✓ Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (Ausnahme Bestandsberatungsunternehmen)
Aufgrund der Komplexität des Themas ist es wichtig, sich mit Ihrem Berater frühzeitig zusammenzusetzen, um verbindlich
zu klären, wie man am besten vorgeht, um die Fördergelder möglichst zeitnah zu erhalten. Ihr Berater wird Ihnen auch
sagen können, welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen, um die Zusammenarbeit beginnen zu können.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass es in einigen Programmen aufgrund der Corona-Krise Änderungen oder
Ergänzungen gibt, z. B. bei der Beraterförderung.
Kadir Karayazili
Steuerberater
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